Steuerpflicht auf Rente!

Rentner-Steuer - Wer muß zahlen,

wer kann sparen?

Seit 2005 sind mehr Rentnerhaushalte steuerpflichtig. Denn die Senioren müssen nun die Hälfte ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Vorher waren nur 27 Prozent des Ertragsanteils steuerpflichtig. Doch: es trifft nicht jeden. Denn viele bleiben mit ihrer Rente weiterhin unter der Steuer-Grenze.

 

Freibeträge und steuerpflichtige Einkünfte

Wer als Rentner im Monat mehr als 1.575 Euro gesetzliche Rente hat, muß davon 50 Prozent versteuern. Ehepaare sind ab 3.150 Euro monatlich steuerpflichtig.
Die meisten Rentner bleiben unter dem Grenzwert und müssen somit auch jetzt keine Steuern zahlen. Anders sieht das aus, wenn sie noch weitere Einkünfte haben, wie zum Beispiel eine Betriebsrente, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte. Diese Einkünfte müssen versteuert werden. Glück gehabt: das Geld aus der Lebensversicherung ist für die Rentner steuerfrei.

Die zusätzlichen Einkünfte und der steuerpflichtige Teil der Rente werden zusammengezählt. Übersteigt die Summe den Freibetrag von 7664 Euro im Jahr, werden Steuern fällig. Dieser Grundfreibetrag entspricht steuerrechtlich dem Existenzminimum, das nicht besteuert werden darf.

 

Steuern sparen mit außergewöhnlichen Belastungen

Doch auch Rentner dürfen Steuern sparen und Kosten absetzen. Zum Beispiel für außergewöhnliche Belastungen wie Zahnersatz, Brille, Medikamente. Müssen die Senioren dafür unzumutbar viel zuzahlen, drückt das die Steuer. Auch Aufwendungen für Scheidung oder Todesfall können die Steuerlast drücken.
Unzumutbar ist, abhängig von Einkünften und Familienstand, wenn Rentner dafür mehr als ein bis sieben Prozent ihrer Einkünfte ausgeben. Unser Tipp: Möglichst viel in einem Kalenderjahr ausgeben, dann ist die Grenze der Zumutbarkeit schnell erreicht. Und es darf ruhig teuer sein. Aber: ein Arzt muß die Notwendigkeit bescheinigen. Dann kann auch eine Kur beim Finanzamt eingereicht werden.
Wichtig: alle Ausgaben müssen mit Quittungen belegt werden. Diese sollten in diesem Jahr bereits gesammelt werden, denn sie werden mit der Steuererklärung im kommenden Jahr eingereicht.

Unter "besondere" außergewöhnliche Belastungen können Rentner Pauschalbeträge absetzen: Aufwendungen wegen Behinderung (bis zu 3700 Euro), Aufwendungen für Hinterbliebene (370 Euro), Aufwendungen für eine Haushaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit (624 Euro) oder Aufwendungen generell wegen Pflegebedürftigkeit (924 Euro).

 

Steigende Steuerpflicht für Neurentner

Für die heutigen Rentner sind nur 50 Prozent der Rente steuerpflichtig. Das wird auch in Zukunft immer so bleiben. Wer später in Rente geht, muß mehr zahlen: Im Jahr 2006 werden 52 Prozent steuerpflichtig, im Jahr 2007 sind es 54 Prozent - die Steuerlast steigt jedes Jahr. 2040 wird dann die ganze Rente steuerpflichtig.


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Steuer-Check für Rentner im Internet
 
Ob ein Rentner eine Steuererklärung abgegeben muss, lässt sich jetzt
kostenlos im Internet überprüfen. Unter www.bagso.de/steuern.html
sind Fragen unter anderem zur Höhe der Renteneinnahmen und zu
Wertpapierverkäufen aufgelistet, teilt die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Bonn mit.


 

 

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