Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist
eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen
bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Grundlage dafür ist das Vierte Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch
(SGB XII).
Voraussetzungen
Anspruch haben Personen,
nach Erreichen des Rentenalters nach § 41 Abs. 2 SGB XII oder
§ ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
§ sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen
und Vermögen selbst helfen können
§ soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben.
Ob und in welcher Höhe Sie Sozialhilfeleistungen erhalten, hängt ab von
§ der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder
Bedarfsgemeinschaft
§ der Höhe der Kosten der Unterkunft
§ der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung
§ der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen
Vermögenswerte.
Erforderliche Unterlagen
§ Antrag auf Grundsicherungsleistungen
§ Personalausweis oder Pass
§ Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
§ Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
§ Kontoauszüge der letzten 3 Monate
§ Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
§ letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
§ Einkommensunterlagen
z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid,
Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
§ Vermögensunterlagen, falls vorhanden
z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und
Wohnungseigentum, KFZ- Brief
§ aktuelle Einstufung beim Energielieferanten
z.B. Stadtwerke Düsseldorf AG
§ Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort
Leistungen bezogen wurden
§ Bestellungsurkunde (gilt nur für Betreuer)
Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein. Die Vorlage von
Originaldokumenten ist in der Regel nicht erforderlich. Die benötigten
Unterlagen können in den Rezeptionen auch kostenfrei kopiert werden.
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sei
ANTRAG ZUM HERUNTERLADEN
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