Pressestimmen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 30.06.2014 > 

20 Jahre Gleichheitsgebot im Grundgesetz Behinderte nicht benachteiligen

 1994 wurde der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden" in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Diese Änderung gilt
als ein großer Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen. 

"Die Signalwirkung, die von der Ergänzung ausging, kann nicht hoch genug
bewertet werden", so die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Vera
Bentele.

Viel erreicht

Dieser kleine neue Satz im Grundgesetz hat für behinderte Menschen in
Deutsch viel bewegt. So sind in relevanten Regelungen und Gesetzen
ausdrücklich die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
Das gilt sowohl für das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen im Sozialgesetzbuch 9, das Behindertengleichstellungsgesetz,
aber auch für die Antidiskriminierungsgesetze.

Nach der schrecklichen nationalsozialistischen Vergangenheit, in der viele
Behinderte als lebensunwert betrachtet und vernichtet wurden, sind heute
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft.
Dazu hat sich die Bundesregierung durch Ratifizierung der UN-
Behindertenrechtskonvention im März 2009 nochmals ausdrücklich bekannt.

Auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft Im September 2011
veröffentlichte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Konvention. Konkrete Ziele für Inklusion sind zum
Beispiel, dass Behinderte und nicht Behinderte gemeinsam Kindergärten
und Schulen besuchen. Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen
barrierefrei werden, beispielsweise durch Rampen für Rollstuhlfahrer und
Aufzüge statt Treppen.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist, dass mehr Schwerbehinderte Arbeit finden.
Für alle Arbeitgeber, die mindestens 20 Beschäftigte haben, besteht deshalb
die Pflicht, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Behinderten zu besetzen.
Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. In dem davon
gebildeten Ausgleichsfonds stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit wird die nachhaltige berufliche Integration schwerbehinderter
Menschen unterstützt.

Inklusion heißt, Behinderung achten

Viele Hindernisse, unter denen Menschen mit Behinderungen leiden, könnten
ohne großen Aufwand ausgeräumt werden: Zum Beispiel müssten physische
Barrieren bei der Planung von Straßen, Gebäuden, Wohnungen oder
Verkehrsmitteln von vornherein berücksichtigt werden. Teilhabe an der
Gemeinschaft bedeutet jedoch auch, dass alle Menschen Behinderung als
"normal" verstehen und achten.

Die Bundesregierung will die Inklusion weiter vorantreiben. Im
Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass ein modernes Teilhaberecht
entwickelt werden soll. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen
sich zukünftig am individuellen persönlichen Bedarf orientieren. Auch
die Aufsplitterung in unterschiedliche Zuständigkeiten soll beseitigt werden.

In der UN-Konvention ist der Behinderungsbegriff nicht definiert. In ihrer
Präambel wird festgehalten, dass sich das Verständnis von Behinderung
weiterentwickelt. In Artikel 1 heißt es außerdem:

"Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige
körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben,
welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen,
wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."

In Deutschland gilt als schwerbehindert, wem die Versorgungsämter
einen Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkennen und einen
entsprechenden Ausweis aushändigen.




Äußerungen der Bundesregierung zu Behinderung - 15.05.2013

"Es ist normal verschieden zu sein. Leben wir das!" Bundeskanzlerin
Angela Merkel zitierte Worte Richard von Weizsäckers. Anlässlich
des Jahresempfanges des Behindertenbeauftragten sprach sie sich dafür
aus, das System der Eingliederungshilfe am Arbeitsmarkt zu überprüfen.

 

Die Kinder der Gemeinschaftsgrundschule "Die Brücke" aus Neuss
singen das Lied "Wir sind anders als Ihr, Ihr seid anders als wir, na
und – das macht das Leben eben bunt." Sie singen von einem bunten
Leben, das Erwin Aljukic nicht uneingeschränkt erfahren hat. Erwin
Aljukic ist Schauspieler und sitzt im Rollstuhl. Auf der Bühne erzählt er,
was ihm kürzlich widerfahren ist.

Mode ist sein großes Thema und so erhielt er die Anfrage, ob er für ein 
Modemagazin an einem Fotoshooting teilnehmen wolle. Begeistert sagte
er zu. Alles schien geregelt. Plötzlich kam die Absage, die schließlich von
der Chefredaktion begründet wurde: Behinderte könnten keinen Lifestyle
präsentieren. Danach sagt Erwin Aljukic in seiner Rede noch einen Satz:
"Für Behinderte Menschen sind Barrieren, die sie zu überwinden haben,
nicht zu hohe Bordsteine oder nicht fahrende Fahrstühle."

Filmförderung nur noch für barierefrei Filme Hubert Hüppe, der
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, resümiert in seiner Rede zur
Behindertenpolitik: Vieles sei schon gelungen. Einiges sei noch zu tun. Es
gebe zum Beispiel noch keine barrierefreie Stadt und kein barrierefreies Dorf.
Die Barrierefreiheit im Nahverkehr sei ebenfalls ein großes Thema. Für
Fernbusse gebe es erfreulicherweise Vereinbarungen, die es behinderten
Menschen erleichtern, Reisen per Bus zu unternehmen. 

Hüppe lobt das Reglement der Filmförderung: Gefördert werden nur noch
barierefrei Filme.

Behinderte seien leistungswillig und leistungsfähig, so Hüppe. Auf ihre
Ausbildung für den Arbeitsmarkt müsse mehr Wert gelegt werden. 

Einige Entscheidungen, wie die zur Präimplantationsdiagnostik, hätten
ihn traurig gestimmt, so Hüppe. Er zeigt sich jedoch froh darüber, dass
sich die Politik Zeit für weitere Beratungen nehme, um über die
Sterbehilfe zu entscheiden. Hüppe appelliert: "Wer Inklusion will,
sucht Wege. Wer sie nicht will, sucht Begründungen. Lassen Sie uns
aufmachen, Wege zu suchen!"

Bericht zu Lebenslagen behinderter Menschen kommt ins Kabinett
Die Bundeskanzlerin verweist darauf, dass sich am Umgang der Gesellschaft
mit Behinderten auch die Frage der Menschlichkeit einer Gesellschaft
entscheide. Jeder müsse sich mit seinen Gaben einbringen dürfen.

Beim Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen müssten
Chancen eröffnet und genutzt werden. Die Kritik, dass es zu langsam gehe
und die Ziele zu unverbindlich blieben, nehme sie sehr ernst. Noch vor der
Bundestagswahl werde der Bericht über Lebenslagen behinderter Menschen
im Kabinett beschlossen. Der Bericht müsse deutlich sagen, was noch auf
der Agenda stehe. Sie sprach sich dafür aus, das System der
Eingliederungshilfen am Arbeitsmarkt zu überprüfen.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

 

 

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