Widerspruch gegen Bescheid
Wenn Ihnen der Bescheid zugestellt wurde und er nicht den vorhandenen
Gegebenheiten entspricht, d.h.; der Antrag wurde abgelehnt oder der GdB
zu niedrig angesetzt ist oder Merkzeichen nicht eingetragen wurden, sollte
man innerhalb der vorgegebenen Frist von einem Monat schriftlich oder zur
Niederschrift Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
 
Beispiel:     Betreff: Aktenzeichen ....................., Bescheid vom.....................
 
                     Gegen Ihren Bescheid vom _00.00.0000_ lege ich hiermit
                     fristgerecht  Widerspruch ein.
                     Eine dementsprechende Begründung zum Widerspruch wird 
                     nachgereicht.
  
Man muss jetzt noch keinen Grund für diesen Widerspruch angeben, es reicht
zu vermerken, dass die Begründung zu einem späteren Zeitpunkt folgen wird.
Weiterhin sollten Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben Akteneinsicht vom
Versorgungsamt verlangen.
Erst dann kann man definitiv beurteilen, welche
Unterlagen dem VA vorgelegen haben und wonach entschieden wurde.
 
Die Formulierung zur Akteneinsicht könnte z.B. so aussehen:
 
Ich möchte Sie bitten, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten (inklusive der
abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes) in Kopie
zuzusenden, auf die der Bescheid begründet ist. (Recht auf Akteneinsicht)
 
Warten Sie jetzt auf die dem Versorgungsamt vorliegenden Unterlagen, bevor Sie
die Begründung formulieren, nur dann wissen Sie genau worauf das Versorgungsamt
seine Einschätzung ihres GdB stützt. Möglicherweise waren wichtige Befunde nicht
vorhanden, wurden vergessen oder wurden nicht korrekt berücksichtigt!
 

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