Neue Regelungen 2013. Das ändert sich im neuen Jahr
Krankenkassen müssen innerhalb von drei Wochen über einen Antrag
auf bestimmte Behandlungen entscheiden. Die Frist verlängert sich auf fünf
Wochenm wenn der medizinische Dienst eingeschaltet werden muss.
Bei Zahnarztanträgen gilt eine sechs-Wochen-Frist. Liegt bis dahin
( also je nach Ausgangslage nach drei, fünf oder sechs Wochen) kein
trifftiger Grundfür eine Fristverlängerung durch die Krankenkasse vor, gilt
ein Antrag automatisch als genehmigt.
Patientenakten müssen durch den Behandler vollständig und akribisch
geführt werden. Für Patienten gilt das Recht auf vollständige und
sofortige Akteneinsicht. Therapieschritte/Therapien, die nicht in der
Akte dokumentiert sind, gelten im Falle einer Klage /eines Prozesses
vor Gericht als unterblieben:
Künftig kann der Zahnarzt Pflegebedürftige und Menschen mit
Behinderungen auch zu Hause behandeln. Voraussetzung ist, dass
die Patienten eine Zahnarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr aufsuchen können. Die Zahnärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung.
Die Neuregelung tritt zum 1. April 2013 in Kraft.
Änderungen bei Gesundheit und Pflege?
Praxisgebühr abgeschafft. Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt
oder Zahnarzt keine Praxisgebühr mehr.
Mehr Leistungen für Demenzkranke
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten mehr
Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wird der
Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um
0,1 Prozentpunkte angehoben.
Förderung für Pflegevorsorge
Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann staatliche
Unterstützung bekommen. Gesetzlich Pflegeversicherte
erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro
jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-
Zusatzversicherung abschließen.
Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat
Aus dem unhandlichen Schwerbehindertenausweis aus
Papier wird ab 2013 eine kleine, handliche Plastikkarte.
Die alten Schwerbehindertenausweise bleiben aber bis zu
ihrem Ablaufdatum gültig.
Assistenzpflege auch in der Reha.
Viele schwerbehinderte Menschen stellen eine Pflegekraft
ein, um den Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung –
Assistenzpflege genannt - sollen Schwerbehinderte künftig
auch während einer Reha bekommen können. Voraussetzung:
Der Schwerbehinderte muss auch in der Reha Arbeitgeber
für seinen Pfleger sein. Das Pflegegeld und die Hilfe zur
Pflege zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der stationären
Vorsorge und Reha.
Stärkere Überwachung von Medizinprodukten
Medizinprodukte werden künftig besser überwacht. Dazu
richten die Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle
ein. Sie wird durch strengere Kontrollen für mehr Sicherheit
bei Medizinprodukten sorgen. Anlass ist der
PIP-Brustimplantate-Skandal.
Beiträge zur Rentenversicherung sinken.
Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der
Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte: von 19,6 auf
18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund
drei Milliarden Euro.
Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zahlt sich aus:
Die Rentenbeiträge sinken. Die Rentenkasse ist zum Jahresende
2012 mit knapp 30 Milliarden Euro gut gefüllt. Die Renten
werden laut Schätzungen ab Juli 2013 leicht steigen.
Neue Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der
Gesetzlichen Rentenversicherung und in der
Arbeitslosenversicherung steigt in den alten
Bundesländern 2013 von 5.600 auf 5.800 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt dann
4.900 Euro.
Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung
der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2011. Die
Lohnzuwachsrate für 2011 lag bei 3,07 Prozent in
den alten und bei 2,95 Prozent in den neuen Ländern.
Neue Versicherungspflichtgrenze in der
Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen
Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf
52.200 Euro. Die Grenze folgt damit der
Einkommensentwicklung. Sie betrug deutschlandweit
2011 plus 3,09 Prozent.Wer mit seinem Einkommen
über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann eine
private Krankenversicherung abschließen.
Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte steigen
Die Lohngrenze für "Minijobs" (geringfügige Beschäftigung)
steigt zu Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze
für die Gleitzone, "Midijobs" genannt, erhöht sich von
800 auf 850 Euro. Außerdem werden Minijob-Verhältnisse
grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber
können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie
erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-
Leistungen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung |