Änderungen 2012

Gesetzesänderungen 2012
 
Rente
Ab sofort beginnt die Rente mit 67 schrittweise.
Arbeitnehmer Jahrgang 1947 müssen einen Monat länger
arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Neu ist auch
die Regelung für langjährig Rentenversicherte:
Wer 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweisen kann, kann
weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.
Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt auf 19,6 Prozent des
Bruttogehalts. Bei der Riester-Rente besteht die Möglichkeit,
nachträglich Beiträge einzuzahlen.
 
Sozialversicherungen
Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen
steigen: Für Kranken- und Pflegeversicherung gelten 3.825
(bisher 3.712,50) Euro im Monat Brutto als die Grenze, ab der
der Beitrag nicht mehr steigen kann. Die Versicherungs-
pflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer in der Gesetzlichen
Krankenversicherung nicht mehr pflichtversichert sind, erhöht
sich auf 50.850 Euro Jahresbruttoeinkommen.
 
Hartz IV - Regelsatz
Der Hartz-IV-Regelsatz steigt ab 01.01.12 um 10 Euro auf
374 Euro monatlich.
Bei Kleinkindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von 4 Euro
auf 219 Euro. Für Zeit- und Leiharbeit gilt ein Mindestlohn
von 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten. Die
Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen aus.
 
Steuern / Werbungskosten
Bei der Steuererklärung wird im kommenden Jahr die Berechnung
der Entfernungspauschale vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener
Verkehrsmittel müssen die anfallenden Fahrtkosten für öffentliche
Verkehrsmittel nur noch in einigen Fällen für jeden einzelnen Tag
belegt werden. Für die Entfernungspauschale müssen bei der Nutzung
verschiedener Verkehrsmittel nur dann Belege eingereicht werden,
wenn die Kosten die gesamte Pauschale eines Jahres übersteigen.
Auch bei den Werbungskosten entfällt für weitere Arbeitnehmer das
Sammeln von Quittungen.
 
Pfändungsschutz
Der bisherige wirksame Pfändungsschutz auf Girokonten
erlischt. Wer eine Pfändung befürchtet, sollte bei seiner
Bank ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto beantragen.
Dort ist dann das Existenzminimum von monatlich
1.028,89 Euro sicher.
Bisher konnten Bankkunden Sozialleistungen wie Rente,
Kindergeld oder Hartz-IV-Zahlungen innerhalb von 14 Tagen
nach dem Eingang abheben, auch wenn schon eine Pfändung
lief. Diese Sonderregelung endet am 31. Dezember 2011.
 
Pflege und Gesundheit
Beschäftigte haben zur Pflege naher Angehöriger die Möglichkeit,
ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für maximal
zwei Jahre zu reduzieren. Rechtsanspruch besteht aber nicht.
Der Arbeitgeber muss die Auszeit genehmigen. Die Beschäftigten
können trotz Teilzeit bis zu 75 Prozent ihres letzten Bruttogehalts
bekommen. Die Sätze der Pflegeversicherung steigen je nach
Stufe und Art der Pflege.

Die neue Familienpflegezeit macht es möglich, nahe Angehörige zu
pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein.

In der Familienpflegezeit können Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen,
ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15
Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren.

So können beispielsweise Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit halbieren –
und das bei einem Gehalt von 75 % des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens.
Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten,
bekommen aber weiterhin nur 75 % des Gehalts, bis das Wert- oder Arbeitsguthaben
wieder ausgeglichen ist.   

Die Aufstockung des Arbeitsentgelts während der Pflegephase kann
durch ein zinsloses Darlehen refinanziert werden:

Arbeitgeber und Beschäftigte schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab.
Die Arbeitgeber beantragen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) die Gewährung eines zinslosen Darlehens. Im Anschluss an
die Pflegephase behalten sie einen Teil des Gehalts der Beschäftigten ein und
zahlen diesen an das BAFzA zurück.   

Von der Familienpflegezeit profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber
gleichermaßen:

Beschäftigte sind bei verbindlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im
Hinblick auf mögliche Rentenansprüche, finanziell abgesichert. Sie können
den Kontakt zum Unternehmen aufrechterhalten und nicht zuletzt Pflege und
Beruf besser vereinbaren. Arbeitgebern bleiben ohne finanziellen Mehraufwand
qualifizierte Beschäftigte erhalten. Mithin sind sie hinsichtlich ihrer Personalplanung
abgesichert. 
 

 

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