Rente der Zusatzversorgungskassen

Rente der Zusatzversorgungskassen!


Rentenbeihilfe


Die Beschäftigung in der Bauwirtschaft ist gekennzeichnet durch fehlende stationäre Produktionsstätten und starke Witterungsabhängigkeit mit der Folge von häufigen Arbeitsplatzwechseln und regelmäßigen Arbeitsausfällen.

Dies führt zu Einbußen bei der späteren gesetzlichen Altersrente.

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben deshalb bereits 1957 auf tarifvertraglicher Basis eine überbetriebliche Altersversorgung ins Leben gerufen, um diese besonderen bauspezifischen Nachteile auszugleichen. Der Geltungsbereich dieser tarifvertraglichen Regelungen umfasst die sog. alten Bundesländer und den ehemaligen Westteil Berlins.

Aktuelle tarifvertragliche Grundlage ist der Tarifvertrag über Rentenbeihilfen im Baugewerbe (»TVR) vom 31. Oktober 2002.

Von den am Ende des Berichtsjahres anspruchsberechtigten 434.737 Rentnern bezogen 15.283 Personen seit mehr als 25 Jahren ununterbrochen Leistungen von SOKA-BAU (ZVK), davon 81 Rentner seit dem Beginn unserer Leistungsverpflichtung am 1. Januar 1959.

Höhe der Leistungen

Die Rentenbeihilfe von SOKA-BAU wird kalendervierteljährlich (für jeweils drei Monate im Voraus) gezahlt.

Die Ansprüche auf Leistungen können weder verpfändet noch abgetreten werden.

 Höhe der Rentenbeihilfe

Die Höhe der Rentenbeihilfe ist abhängig vom Lebensalter des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalles und der erreichten Wartezeit. Die Rentenbeihilfe beträgt zwischen 51,90 EUR und 88,70 EUR monatlich für die Versicherten des Baugewerbes und des Westberliner Betonsteingewerbes. Für die Versicherten des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland gelten andere Beträge.

Ist der Versicherungsfall mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres zur Regelaltersrente eingetreten und arbeitet ein Versicherter danach weiter, so erhöht sich für jedes nach Eintritt des Versicherungsfalles im Geltungsbereich des »Tarifvertrags oder in einem weiterversichernden Betrieb des Baugewerbes im Beitrittsgebiet abgeleistete volle Beschäftigungsjahr (= 12 Monate) die Rentenbeihilfe um 3,30 EUR.

Sofern eine Wartezeitanrechung von Ausbildungs- und Tätigkeitszeiten im Baunebengewerbe (Zusatzversorgungskassen im Dachdeckerhandwerk, im Maler- und Lackiererhandwerk, im Gerüstbaugewerbe, in der Steine- und Erden-Industrie und im Betonsteinhandwerk in Bayern, im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk) erfolgt, werden deren Leistungen auf die Leistungen von SOKA-BAU angerechnet.

Leistungen auf einen Blick

Monatliche Rentenbeihilfe zu allen Rentenarten für das Baugewerbe:

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Erreichte Wartezeiten
Alter des Versicherten bei Eintritt des Versicherungsfalls 220
Monate
240
Monate
330
Monate
440
Monate
65 Jahre 59,90 72,15 80,40 88,70
64 Jahre 58,30 70,55 78,80 87,10
63 Jahre 56,70 68,95 77,20 85,50
62 Jahre 55,10 67,35 75,60 83,90
61 Jahre 53,50 65,75 74,00 82,30
60 Jahre und jünger 51,90 64,15 72,40 80,70

Erhöhung pro 12 Monate Weiterarbeit nach 65. Lebensjahr: 3,30
(Versicherungsfall muss nach Vollendung des 65. Lebensjahres eingetreten sein!)

Einmaliges Hinterbliebenengeld: 920,35

Alle Beträge sind in Euro angegeben.



Antragstellung und Nachweise

SOKA-BAU kann die Leistungen nur nach Antragstellung durch den Versicherten und bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gewähren. Auch für die Aufrechterhaltung von Anwartschaften auf unverfallbare Leistungen sowie auf volle Kassenleistungen wegen Bau- / Fachuntauglichkeit ist eine Antragstellung erforderlich. Antragsformulare werden auf Anfrage gerne zu.

Anschrift:

Strasse / Nr.:

 SALIERSTRASSE 6

 

 

PLZ / Ort:

 65189 WIESBADEN

 

 

Land

 DEUTSCHLAND

 

 

E-Mail:

 info@soka-bau.de Kontakt

 

 

Telefon:

 (0611) 707-4000

 

 

Fax:

 (0611) 707-1880

 

 

URL:

  http://www.zvk.de



Quelle: SoKa Bau

 

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