Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist

eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen 

bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Grundlage dafür ist das Vierte Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch

(SGB XII).

 

Voraussetzungen

Anspruch haben Personen,

nach Erreichen des Rentenalters nach § 41 Abs. 2 SGB XII oder

§  ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen

dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und

§  sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen

und Vermögen 
selbst helfen können

§  soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik

Deutschland haben.

Ob und in welcher Höhe Sie Sozialhilfeleistungen erhalten, hängt ab von

§  der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder

Bedarfsgemeinschaft

§  der Höhe der Kosten der Unterkunft

§  der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung

§  der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen

Vermögenswerte.

Erforderliche Unterlagen

§  Antrag auf Grundsicherungsleistungen

§  Personalausweis oder Pass

§  Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden

§  Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern

§  Kontoauszüge der letzten 3 Monate

§  Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung

§  letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters

§  Einkommensunterlagen
z.B. 
Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid,

Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.

§  Vermögensunterlagen, falls vorhanden
z.B. 
Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und

Wohnungseigentum, KFZ- Brief

§  aktuelle Einstufung beim Energielieferanten
z.B. 
Stadtwerke Düsseldorf AG

§  Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort

Leistungen bezogen wurden

§  Bestellungsurkunde (gilt nur für Betreuer)

Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein. Die Vorlage von

Originaldokumenten ist in der Regel nicht erforderlich. Die benötigten

Unterlagen können in den Rezeptionen auch kostenfrei kopiert werden.

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sei



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