Betriebliche Altersvorsorge

         DIE BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG

Die betriebliche Altersversorgung ist klassischerweise eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit Januar 2002 haben jedoch alle Beschäftigten das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung).

Der Arbeitgeber muss diesem Wunsch nachkommen. Wie er die Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer im Einzelnen organisiert, ist Vereinbarungssache und wird häufig auf betrieblicher Ebene oder in Tarifverträgen festgelegt. Gibt es keine Abmachung, so hat jeder Beschäftigte immer einen „Mindestanspruch“ auf Entgeltumwandlung in eine Lebensversicherung (Direktversicherung). Für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge stehen fünf Möglichkeiten – so genannte Durchführungswege – zur Verfügung:

• Direktzusage,

• Unterstützungskasse,

• Pensionskasse,

• Pensionsfonds,

• Direktversicherung.

Die Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung können grundsätzlich vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein (auf dem Wege der Entgelt-umwandlung) oder aber auch von beiden gemeinsam aufgebracht werden (Mischfinanzierung).

Die betriebliche Altersversorgung hat gegenüber der privaten Altersvorsorge einige Vorteile:

• Sie ist häufig günstiger, weil Abschluss- und Verwaltungskosten auf eine größere Personengruppe verteilt werden können („Mengenrabatt“).

• Sie ist aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfach zu handhaben, weil sie sich nicht um die Auswahl des Anbieters kümmern müssen – dies übernimmt der Arbeitgeber – und ihnen viele Formalitäten erspart bleiben.

• Die Arbeitgeber beteiligen sich häufig auch finanziell an der betrieblichen Vorsorge ihrer Beschäftigten (das ist in vielen Tarifverträgen so geregelt).

Und nicht zuletzt: Die staatliche Förderung von Betriebsrenten in Form von Steuer- und Beitragsfreiheit der Aufwendungen und/ oder Zulagen und zusätzlichem Sonderausgabenabzug (Riester- Förderung) ist besonders lukrativ.

Im Jahr 2006 konnten Beispielsweise bis 4.320 Euro steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung investiert werden. Die umgewandelten Entgeltbestandteile sind darüber hinaus bis zu einer Höhe von 2.520 Euro sozialabgabenfrei.  

Sollte in eurem Betrieb eine Kasse bzw. eine Vereinbarung für/über  Betriebsrente bestehen, so meldet euch bei einem Anspruch bei eurem zustndigen Betriebsrat bzw. bei der Personalabteilung.

 

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